Bildungscheck

Fit für die Arbeitswelt der Zukunft. Bildungsscheck NRW unterstützt berufliche Weiterbildung

Fachkräfte sichern und Digitalisierungsdruck begegnen - flexibles Förderangebot für Betriebe und Beschäftigte

Mit dem Bildungsscheck NRW unterstützt die Landesregierung die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung. Das Förderangebot richtet sich insbesondere an kleine und mittlere Betriebe, Beschäftigte, Berufsrückkehrende und Selbständige. Der Bildungsscheck finanziert bis zur Hälfte der Weiterbildungskosten aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF).

Minister Laumann: „Wenn sich die Technik weiterentwickelt, kann der Mensch nicht stillstehen.

Meine Empfehlung: Bilden Sie sich weiter! Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie dabei!“

Um die neuen Anforderungen bewältigen zu können, stehen jährlich bis zu 15 Mio. Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds bereit.

Mit dem Bildungsscheck NRW wird die Eigenverantwortlichkeit der Betriebe und der Beschäftigten für berufliche Weiterbildung unterstrichen. Beratungsstellen vor Ort helfen weiter und unterstützen bei der Beantragung des Förderangebots.

Was Sie wissen sollten - Basisinformationen zum Bildungscheck NRW

  • Die Kosten für berufliche Weiterbildungen werden bis zur Hälfte gefördert.
  • Die maximale Förderhöhe beträgt 500 Euro.
  • Der Bildungsscheck wird nach einer Beratung in einer Bildungsscheckberatungsstelle ausgegeben.
  • Es gibt zwei Zugänge: den individuellen Zugang und den betrieblichen Zugang.

Weiterkommen! Der Bildungsscheck für Beschäftigte, Berufsrückkehrende und Selbständige

Sie möchten beruflich weiterkommen, eine neue Richtung einschlagen oder planen den Wiedereinstieg in einen Job? Sie möchten einen Berufsabschluss nachholen und eine passgenaue Nachqualifizierung durchlaufen?
Sie möchten Ihre im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen anerkennen lassen und benötigen eine Anpassungsqualifizierung?

Mit dem Bildungsscheck NRW übernimmt das Land die Hälfte der Seminarkosten für Ihre berufliche Weiterbildung, höchstens jedoch 500 Euro. Sie können einen Bildungsscheck erhalten, wenn Sie ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von mehr als 20.000 bis max. 40.000 Euro (mehr als 40.000 bis max. 80.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung) nachweisen können und Ihren Wohnsitz in NRW haben. Angesprochen werden insbesondere Beschäftigte, Berufsrückkehrende und Selbständige. Es werden neue Formen der Weiterbildung wie z. B. onlinebasierte Fortbildungen (z. B. Webbinare) und E-Learning gefördert. Einzelpersonen können bis zu einem Bildungsscheck jährlich in Anspruch nehmen.

Für Beschäftigte mit geringem Einkommen (bis max. 20.000 Euro Jahreseinkommen) gibt es zudem die "Bildungsprämie".

Weitere Informationen zur Bildungsprämie

 

Passgenau qualifizieren! Der Bildungsscheck für Betriebe

Sie möchten Ihren Mitarbeitenden eine passgenaue Qualifizierung ermöglichen und benötigen dabei finanzielle Unterstützung? Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt die Hälfte der Seminarkosten, höchstens jedoch 500 Euro pro Mitarbeitenden. Betriebe können dabei bis zu zehn Bildungsschecks jährlich für die Qualifizierung ihrer Beschäftigten erhalten.

  • Betriebe mit Sitz oder Arbeitsstätte in NRW und bis zu 249 Beschäftigten können im betrieblichen Zugang jährlich bis zu 10 Bildungsschecks für die Weiterbildung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten.
  • Es werden neue Formen der Weiterbildung wie z. B. onlinebasierte Fortbildungen (z. B. Webbinare) und E-Learning gefördert.
  • Es werden innerbetriebliche Seminare (Inhouse-Seminare) im betrieblichen Zugang gefördert.

Informieren und sich beraten lassen!

Eine Beratung ist für alle Interessierten am Bildungsscheck verbindlich. Dies gilt sowohl für die einzelnen Beschäftigten als auch für Unternehmen. Die Beratung ist kostenlos.
In der Beratung werden inhaltliche und formelle Voraussetzungen zum Erhalt des Bildungsschecks geklärt und geeignete Weiterbildungsangebote und Anbieter ausgewählt. Im Anschluss an die Beratung wird der Bildungsscheck ausgehändigt und kann dann beim Weiterbildungsträger zur Verrechnung eingereicht werden.

Der Bildungsscheck NRW wird über ausgewählte Beratungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen vergeben. Anlaufstellen sind beispielsweise Kammern, Wirtschaftsförderungen, Volkshochschulen oder Weiterbildungs-Netzwerke, wie sie in einigen Regionen bestehen.

Hier finden Sie die Beratungsstelle in Ihrer Nähe:

Beratungsstellen für den Bildungsscheck NRW

 

Beratungsstellen, die den Bildungsscheck für Betriebe ausstellen, beraten darüber hinaus zu Qualifizierungsbedarf und Qualifizierungsmöglichkeiten der Beschäftigten.

 

Telefonische Auskunft

Telefonische Auskunft zum Bildungsscheck erhalten Sie über Nordrhein-Westfalen direkt –

das ServiceCenter der Landesregierung:

Montags bis freitags steht das Team unter 0211 837-1929 in der Zeit von

8:00 bis 18:00 Uhr für alle Bürgerinnen und Bürger bereit.
 

 


Download
Offizieller Flyer zum Bildungsscheck NRW
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